Vorsicht WLAN!
Nach einer
Mitteilung der EU-Kommission vom Februar 2000 sollte das Vorsorgeprinzip in den Fällen
angewandt werden, in denen es wissenschaftliche Hinweise auf ein potentielles
Risiko gibt, das Risiko jedoch noch nicht voll nachweisbar ist, oder wenn noch
nicht messbar ist, in welchem Umfang das Risiko besteht. Dann sind
ordnungsrechtliche, technische und ggf. planerische Maßnahmen anzuwenden, um
das potentielle Risiko zu vermindern. „Es kann nicht genug betont werden, dass
ein wissenschaftlicher Nachweis eines Risikos nicht vorliegen muss, um als
Behörde vorsorglich tätig zu werden.“ (Baumann, 2006).
Im Zusammenhang mit der
Mobilfunkstrahlung liegen für athermische Wirkungen unterhalb der Grenzwerte
vielfältige Hinweise auf
gesundheitliche Beeinträchtigungen und auch Schädigungen vor,
die zum Teil so überzeugend sind, dass sie längst Anlass für vorsorgende
Gesundheitsschutzmaßnahmen sein müssten.
Legt man die Kriterien von Bradford
Hill zugrunde, können viele athermische Wirkungen aufgrund des derzeitigen
Forschungsstands bereits als „wissenschaftlich anerkannt“ bzw. „bewiesen“
angesehen werden.
Die offizielle „Entwarnung“ für alle gesundheitlichen Risiken
unterhalb der Grenzwerte basiert auf überzogenen Anforderungen der
Strahlenschutzkommission (SSK) an die Bewertungssicherheit.
Die Missachtung von überzeugenden Hinweisen auf gesundheitliche
Beeinträchtigungen durch Mobilfunkstrahlung stellt daher einen hoch riskanten
Umgang mit diesem Risiko dar und entspricht eindeutig nicht dem
Vorsorgeprinzip.
Das
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) stellte in seinen „Leitlinien
Strahlenschutz“ von 2005 fest: "In Deutschland fehlt derzeit eine
allgemeine Rechtsgrundlage für den Strahlenschutz der Bevölkerung bei
nichtionisierender Strahlung. Die
Folge ist, dass, von wenigen Ausnahmen abgesehen, eine weitgehend
unkontrollierte Exposition der Bevölkerung stattfindet." Weiter fordert
das BfS auf S. 54 Vorsorgemaßnahmen insbesondere für „Jugendliche und
Heranwachsende, bei denen eine besondere Strahlenempfindlichkeit bisher nicht
ausgeschlossen werden kann.“
Am
04.09.2008 stellte das EU-Parlament in einer Entschließung fest, „dass die
Grenzwerte für die Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen
Feldern nicht mehr aktuell sind,“ und „empfiehlt daher dem Rat, seine
Empfehlung 1999/519/EG dahingehend zu ändern, dass strengere
Belastungsgrenzwerte festgesetzt werden,...“.
Der BUND
forderte entsprechend die sofortige Senkung der Grenzwerte auf 100 mW/m² = 0,1 mW/m2 =
0,0001 W/m² zur Gefahrenabwehr und schlägt einen Vorsorgewert von 1 mW/m2 vor.
Am
27.02.2013 erklärte bei der Anhörung über die Novelle der Verordnung über
elektromagnetische Felder (26. BImSchV) der stellvertretende energiepolitische
Sprecher und zuständiger Berichterstatter der SPD - Bundestagsfraktion Dirk
Becker unmissverständlich:
„Es wird
höchste Zeit, dass die Bundesregierung das Machbare tut, um Bürgerinnen und
Bürger vor elektromagnetischer Strahlung zu schützen. Das Vorsorgeprinzip beim
Schutz gegenüber elektromagnetischer Strahlung ausgehend von Stromtrassen und
Mobilfunkanlagen muss
konsequenter angewendet werden. Nachdem im letzten
Jahrzehnt der Fokus auf der Gefahrenabwehr gegenüber den nachgewiesenen akuten
Wirkungen lag, ist nun die Datenlage im Bereich der chronischen Wirkungen
evident. Die bestehenden Grenzwerte bieten keinen ausreichenden Sicherheitsraum
und müssen entsprechend abgesenkt werden. In anderen europäischen Ländern ist
dies schon längst geschehen.
Einig waren
sich die Sachverständigen immerhin darin, dass im Alltagsleben der Menschen die
Zahl der Feldquellen neuer
Technologien, angefangen bei den Stromleitungen über das Handy
bis zu WLAN- und Bluetooth-Funkverbindungen sehr stark zugenommen hat und noch weiter steigen
wird. Darauf haben viele unserer Nachbarländer bereits sensibel regiert und
ihre Grenzwerte angepasst. Sie liegen dort um Größenordnungen niedriger. Nun
muss auch Deutschland den nächsten Schritt tun und unterhalb der hier geltenden
schwachen Grenzwerte höchsten Schutz gewährleisten.“
Vorsorge zu treffen durch Minimierung der persönlichen
Strahlenbelastung ist derzeit dem Einzelnen überlassen. Sehr bedenklich ist, dass die
Notwendigkeit der Risikominimierung derzeit im Bewusstsein der Bevölkerung, vor
allem auch bei Kindern und Jugendlichen, nicht vorhanden ist oder als
weitgehend unnötig empfunden wird.
- Der gegenwärtige Schutz durch Grenzwerte ist weitgehend unbrauchbar und nicht im Einklang mit dem gegenwärtigen Stand der Forschung.
- Eine Vernachlässigung von Vorsorgemaßnahmen ist nach heutigem Wissensstand um Gesundheitsrisiken der Mobilfunkstrahlung unterhalb der Grenzwerte unverantwortlich.
- Eine deutliche Absenkung der Grenzwerte und die gesetzliche Festlegung von Vorsorgemaßnahmen sind dringend erforderlich.
Überblick über die aktuelle Studienlage
Die
'diagnose:funk' Datenbank, unter www.mobilfunkstudien.org, vermittelt einen Überblick über
die Forschungslage im Bereich der nicht-ionisierenden Strahlung wie bei Handys,
SmartPhones, TabletPCs, WiFi / WLAN, DECT-Telefonen und anderen
Mobilfunkanwendungen. 'Diagnose-Funk' stützt sich dabei ausschließlich auf
Veröffentlichungen aus anerkannten Fachzeitschriften.
In den
Veröffentlichungen und Dokumentationen wird dargelegt, wie umfangreich die
Studienergebnisse in Bezug auf gesundheitsschädliche Effekte hochfrequenter
Strahlung unterhalb der angeblich schützenden Grenzwerte sind. Die offizielle
Behauptung, es gäbe keine relevanten biologischen Effekte unterhalb der
Grenzwerte, ist eine wissenschaftliche Falschinformation.
Eine
Zusammenstellung der aktuellen Forschungslage zur WLAN-Strahlung finden Sie
unter
www.mobilfunkstudien.org/wlan